Qualitätsmanagement für die zahnärztliche Praxis - Forderung des gemeinsamen Bundesausschuss


Am 30. Dezember 2006 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Forderung zum Nachweis der Qualitätssicherung für jeden niedergelassenen Zahnarzt in Kraft getreten und im Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 245 – S. 7463) veröffentlicht worden.

Diese Qualitätssicherung kann durch ein Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001:2000 nachgewiesen werden.

Ein Qualitätsmanagement-System sollte aber nicht nur als unumgängliche Pflicht und Rechtfertigung gegenüber gesetzlichen Forderungen angesehen werden.

Richtig angewendet und vom gesamten Praxisteam getragen bietet ihnen das Qualitätsmanagement ein starkes Werkzeug Bezug auf Effektivität, Produktivität und Kundenorientierung für ihre Praxis. Verantwortlichkeiten werden festgelegt, Praxisabläufe optimiert und aufeinander abgestimmt und Nach- und Doppelarbeiten reduziert.

Ihre Praxis und ihre Kunden rücken in den Mittelpunkt einer kontinuierlichen Verbesserung.

DqmT berät und unterstützt Sie gerne kompetent bei der Umsetzung des Qualitätsmanagement-Systems in Ihrer Praxis.

Die gesamte Forderung können Sie auf der Internetseite des gemeinsamen Bundesausschusses herunterladen.

Ihr

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